AGB

INSTITUT HEIDGER KG
Novianderweg 24
54518 Osann-Monzel
Germany

 

  • Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen der INSTITUT HEIDGER KG mit seinen Auftraggebern und für die aufgrund der Vertragsbeziehungen zu erbringenden Leistungen. Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

 

  • Auftragsausführung
    Ausführungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich ein Fertigstellungstermin schriftlich vereinbart wird. In derartigen Fällen beginnt der Fristlauf erst, wenn der INSTITUT HEIDGER KG sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Materialien (z. B. Proben, Prüfmuster, Referenzsubstanzen), Unterlagen und Informationen vorliegen. Ist die INSTITUT HEIDGER KG durch Umstände, die höhere Gewalt darstellen, an der Leistungserbringung verhindert, verlängert sich die vereinbarte Ausführungsfrist entsprechend. Die INSTITUT HEIDGER KG erledigt die Aufträge unter Beachtung der anerkannten allgemeinen wissenschaftlichen Regeln. Art und Methode der Untersuchungen bestimmt die INSTITUT HEIDGER KG nach freiem Ermessen. Die gewählte Art und Methode der Untersuchungen wird jeweils vermerkt. Die INSTITUT HEIDGER KG kann zur Erledigung eines Auftrags ihm geeignet erscheinende Kooperationspartner hinzuziehen, sofern dadurch für den Auftraggeber Mehrkosten nicht entstehen bzw. von ihm ausdrücklich akzeptiert werden. Werden von der INSTITUT HEIDGER KG Proben oder sonstige Gegenstände transportiert, erfolgt dies stets im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers. Von der INSTITUT HEIDGER KG mitgeteilte Verkostungsergebnisse stellen nur Hinweise auf den momentanen und subjektiven Verkostungseindruck des Prüfers dar; sie sind unverbindlich. Ebenso sind solche Hinweise unverbindlich, die als rechtliche Beurteilung der Weinbeschaffenheit und/oder der Weinbezeichnung verstanden werden können. Die der INSTITUT HEIDGER KG übergebenen Proben werden nach Auftragserledigung entsorgt. Eine Rücksendung an den Auftraggeber erfolgt – auf seine Kosten – nur dann, wenn er dies bei Auftragserteilung schriftlich verlangt hat.

 

 

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen
    Die Vergütung wird für jeden Auftrag als Netto-Festpreis vereinbart, d. h. zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Werden wiederholt die gleichen Leistungen in Auftrag gegeben, gilt der zuerst vereinbarte Preis weiterhin, es sei denn, dass ein neuer Preis vereinbart wird oder einer der Vertragspartner den früheren Preis ablehnt. Ist ein Preis nicht vereinbart, gilt die Vergütung, die die INSTITUT HEIDGER KG ggf. in seinen Geschäftsräumen bekannt gemacht hat, hilfsweise die marktübliche Vergütung, die die INSTITUT HEIDGER KG nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
    Die Vergütung ist binnen einer Woche ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch ist nur mit solchen Forderungen des Auftraggebers zulässig, die die INSTITUT HEIDGER KG anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Die INSTITUT HEIDGER KG kann in ihm geeignet erscheinenden Fällen die Ausführung seiner Leistungen von der Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen.

 

 

  • Abnahme, Gewährleistung und Verjährung
    Soweit die INSTITUT HEIDGER KG vertragsgemäß die Erstellung von Analysenergebnissen schuldet, ist die Abnahme der Leistung erfolgt, sobald der Auftraggeber das Analysenergebnis weiterverwendet. Gutachten sind – soweit sie nicht Dienstleistungen darstellen – dann abgenommen, wenn binnen einer Frist von einem Monat seit Aushändigung an den Auftraggeber eine schriftliche Beanstandung wegen Mängeln nicht erfolgt. Ist die Leistung der INSTITUT HEIDGER KG mangelhaft, kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen ihm erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung muss bei offensichtlichen Mängeln binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich geltend werden.Schadensersatzansprüche für Vermögensschäden werden ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten oder um grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen handelt.Die INSTITUT HEIDGER KG haftet für sämtliche Ansprüche aufgrund mangelhafter Leistung nur ein Jahr, gerechnet von der Abnahme der Leistung.Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadenersatzansprüche, sowohl gegen die INSTITUT HEIDGER KG, als auch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, auf Vermögensschäden und Sachschäden bis zu einer Höhe von EUR 25.000 begrenzt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden derselben Ursache werden als ein Schadensfall angesehen.

 

 

  • Schutz der Arbeitsergebnisse und Geheimhaltung
    Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Prüfberichten oder Gutachten der INSTITUT HEIDGER KG durch den Auftraggeber oder die Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – bedürfen der schriftlichen Zustimmung der INSTITUT HEIDGER KG. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass aus rechtlichen Gründen die persönlichen und ggf. weinwirtschaftlichen Daten des Auftraggebers – unter Beachtung des gesetzlichen Datenschutzes – gespeichert werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche der INSTITUT HEIDGER KG und des Auftraggebers ist der Sitz der INSTITUT HEIDGER KG.

 

Fassung 01/2016