Coffein und Theobromin

Coffein und Theobromin sind Alkaloide, genauer gesagt Methylxanthine, die für die anregende Wirkung von Kaffee und Kakao verantwortlich sind. Als drittes Alkaloid sei Theophyllin erwähnt, bei dem es sich um das Hauptalkaloid des grünen Tees handelt.

Coffein

Coffein (auch als Koffein, Teein, Thein oder Tein bezeichnet) ist ein stimulierend wirkendes Alkaloid das in einigen Lebensmitteln wie z. B. Kaffee, Tee, Cola, Guarana, Mate und Energy-Drinks enthalten ist. Für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die nicht auf Basis von Tee oder Kaffee hergestellt werden und in der Bezeichnung den Namen „Tee“ oder „Kaffee“ tragen, gilt in der EU ein Grenzwert von 320 mg/l und eine Deklarationspflicht ab 150 mg/l.

Theobromin

Theobromin ist ebenso wie Koffein ein Alkaloid, das eine anregende Wirkung auf das menschliche Nervensystem hat. Natürliche Vorkommen sind in Kakaobohnen, Kolanüssen, Teeblättern und Mate-Sträuchern. Der Nachweis und die Quantifizierung von Theobromin dienen u.a. der Bewertung kakaohaltiger Spirituosen und anderer kakaohaltiger Getränke. In der Aromen-Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sind Grenzwerte für nicht-alkoholische Getränke bei der Verwendung von Coffein und Theobromin als Aromastoffe festgelegt.

  • Methode
  • Nachweisgrenze
  • Grund der Analyse
  • HPLC
  • 1 mg/l (gilt für Coffein und Theobromin)
  • Grenzwertkontrolle und Deklarationsprüfung