Höhere Alkohole, Ester und Methanol

In der Parametergruppe höhere Alkohole, Ester und Methanol werden verschiedene flüchtige Substanzen in Getränken zusammengefasst, welche vorwiegend der Qualitätsbewertung aber auch der Grenzwertkontrolle dienen können.

in Wein und Schaumwein

Höhere Alkohole und Ester kommen im Wein in kleinen Mengen vor und tragen zum Aroma von diesem bei, da die meisten dieser Verbindungen geruchs- und geschmacksbildende Stoffe sind. Aus diesem Grund kann mit den Gehalten an höheren Alkoholen eine Aussage zur Qualität des Weines getätigt werden. Darüber hinaus kann mit dieser Analysemethode sowie auch mittels NMR, Methanol bestimmt werden, für welches im Wein ein Grenzwert existiert. Daher dient diese Analyse ebenfalls der Grenzwertkontrolle im Wein.

in Spirituosen

In Spirituosen kommen höhere Alkohole und Ester ebenfalls als geschmacksbildende Komponenten, die sich großteils während der Gärung bilden. Teilweise deuten erhöhte Werte auf mikrobiellen Verderb oder schlechtes Abtrennen von Vor- oder Nachlauf während des Destillierens hin. Daher kann folglich diese Analyse ebenfalls Aufschluss über die Qualität des Produktes geben. Des Weiteren dient die Analyse ebenfalls der Grenzwertkontrolle bei Spirituosen, da auch für diese Produktklasse ein Grenzwert für Methanol existiert.

in anderen Produkten

Wie auch im Wein und in Spirituosen gibt es auch für andere Produkte, wie Erfrischungsgetränke einen Grenzwert für Methanol, sodass auch bei solchen Produkten eine Analyse von Methanol als sinnvoll zu bewerten ist.

  • 1- Butanol
  • 1,1-Diethoxyethan
  • 1-Hexanol
  • 1-Pentanol; als interner Standard
  • 1-Propanol
  • 2- Butanol
  • 2-Methyl-1-Butanol
  • 3-Methyl-1-Butanol
  • Acetaldehyd
  • Acetoin
  • Allylalkohol
  • Anethol
  • Benzaldehyd
  • Benzylalkohol
  • Diethylsuccinat
  • Ethylacetat
  • Ethylcaprinat
  • Ethylcapronat
  • Ethylcaprylat
  • Ethyllactat
  • Ethyllaurat
  • Isoamylacetat
  • Isobutanol
  • Methanol
  • Methylacetat
  • Phenylethylacetat
  • Phenylethylalkohol
  • Methode
  • Nachweisgrenze
  • Grund der Analyse
  • GC-MS, NMR (für Methanol)
  • 0,1 – 2 mg/L
  • Bewertung der Qualität sowie Grenzwertkontrolle