sensorische Fehler und Kontaminanten

In Weinen aber auch in anderen Produkten wie Bier, Essig oder Fruchtsäften können aufgrund von unsauberer Verarbeitung, unsauber laufender Gärungen oder auch aus anderen Gründen sensorische Fehler auftreten, die die Qualität des Produktes vermindern. Da die meisten fehltöne bei Konsumenten zu einer Ablehnung des Produktes führen, ist es im Rahmen der Qualitätssicherung besonders wichtig, dass ein fehlerfreies Produkt gewährleistet werden kann. Neben einer sensorischen Verkostung des Produktes können die Substanzen, die für die Fehlaromen verantwortliche sind, auf analytisch nachgewiesen werden, sodass hier ein Nachweis unabhängig von individuellen Wahrnehmungsschwellen von Verkostern getätigt werden kann.

Folgende Substanzen, die für Fehlaromen verantwortlich sind, können routinemäßig nachgewiesen werden:

  • 2-Aminoacetophenon
  • 4-Ehylphenol
  • 4-Ethylguajakol
  • Diacetyl
  • Naphthalin
  • Styrol
  • Trichloranisol
  • Chloranisole
  • Bromanisole
  • Nachweis einer sensorisch aktiven untypischen Alterungsnote
  • Nachweis eine sensorisch aktiven Brettanomycesbelastung
  • Nachweis eine sensorisch aktiven Brettanomycesbelastung
  • Nachweis einer Sauerkrautnote nach biologischem Säureabbau
  • Nachweis einer Transportbelastung bei einem Container Flexibag Transport
  • Nachweis einer Belastung durch GFK Tanklagerung
  • Nachweis von Korkgeschmack
  • Nachweis von Korkgeschmack sowie Grautönen
  • Nachweis von Korkgeschmack sowie Grautönen


  • Methode
  • Nachweisgrenze
  • Natürliches Vorkommen
  • Grund der Analyse
  • SPME-GC/MS bzw GC-FID
  • im mg Bereich
  • nicht vorhanden
  • analytische Absicherung von sensorischen Fehlern