Der Gehalt des Parameters freies Natrium wird berechnet aus dem Gehalt von Natrium und Chlorid. Meistens liegt eine ausgeglichene Bilanz oder ein Chloridüberschuss vor. Ein Chloridüberschuss ist rechtlich nicht geregelt. Für einen Natriumüberschuss hat die OIV einen Richtwert von 80 mg/l festgelegt.
- Methode
- Nachweisgrenze
- Natürliches Vorkommen (Wein)
- Grund der Analyse (Wein)
- Verfälschung (Wein)
- berechnet aus Natrium und Chlorid
- –
- meist ausgeglichene Bilanz, oder Chloridüberschuss
- Überprüfung des Richtwertes der OIV (max. 80 mg/l)
- Hinweis auf Verwendung von Ionenaustauscher, Salzzusatz, ggfs. Herkunft