Süßstoffe

Süßstoffe werden als Zuckerersatz in einigen Lebensmitteln verwendet. In den meisten Produkten ist deren Verwendung nur bis zu einem bestimmten Grenzwert erlaubt, sodass die Analyse zur Grenzwertkontrolle durchgeführt wird. In anderen Produkten wie Spirituosen dürfen diese meist nicht verwendet werden, sodass hier eine Analyse zum Nachweis einer unerlaubten Nutzung durchgeführt werden kann.

Folgende Süßstoffe können routinemäßig in verschiedenen Produkten analysiert werden:

  • Acesulfam K (E 950)
  • Aspertam (E 951)
  • Cyclamat (E 952)
  • Neohesperidin DC (E 959)
  • Neotam (E 961)
  • Saccharin (E 954)
  • Sucralose (E 955)
  • Stevioglucoside (E 960)
  • Methode
  • Nachweisgrenze
  • Grund der Analyse
  • LC-MS/MS
  • 0,001 – 1 mg/L
  • Grenzwertkontrolle sowie Nachweis eines unerlaubten Zusatzes