Bei der chemisch-technischen Synthese von Glycerin entstehen verschiedene Nebenprodukte, wie Zyklischen Diglycerine und 3-Methoxy-1,2-propandiol (3-MPD), wobei der Nachweis dieser Verbindungen in Weinen als Indiz für den unerlaubten Glycerin-Zusatz gilt. Werden diese Verbindungen in Weinen nachgewiesen, so sind dieser folglich als nicht verkehrsfähig zu beurteilen.
3-MPD kann im Wein in geringen Mengen durch zulässige Enzymbehandlungen vorkommen, deswegen wurde ein sogenannter Eingreifwert für 3-MPD in Höhe von 0,1 mg/l festgelegt. Der Eingreifwert findet jedoch nur Anwendung, wenn der Einsatz glycerinhaltiger Enzympräparate erfolgt ist.
- Methode
- Nachweisgrenze zyklische Diglycerine
- Nachweisgrenze 3-MPD
- Natürliches Vorkommen
- Grund der Analyse
- GC-MS
- 0,12 mg/l
- 0,01 mg/l
- –
- Kontrolle auf unerlaubten Glycerinzusatz