Als Füllmenge/ Füllgewicht wird die in einer Verpackung befindliche Menge des Produkts bezeichnet. Unter Füllgewicht versteht man dabei die in der Verpackung befindliche Masse des Produkts, oft in g oder kg angegeben, während man unter Füllmenge das entsprechende Volumen versteht, das meist in ml oder l angegeben wird. Die Kontrolle der Füllmenge dient dem Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die in der „Verordnung für Fertigverpackungen“ geregelt sind.
- Methode
- Nachweisgrenze
- Grund der Analyse
- Auswaage (Füllgewicht) bzw. berechnet (Füllmenge)
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- Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben